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CMS-MEDIEN - Agentur fuer Kommunikation
Ulmenstrasse 5 - Haus rechts
DE 91244 Reichenschwand
Bayern
+49 (0)9151-9078828
+49 (0)9151-9078829
DE814273916
      Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung

Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der CMS-MEDIEN Agentur M.Czok, nachstehend Verkäufer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

2. Angebote

Die im Online-Shop enthaltenen Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers oder mit Beginn der Vertragsausführung durch den Verkäufer zustande.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebots oder Auftragsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

3. A, Preis

Sämtliche Preise sind Bruttopreise inklusive der für die Bundesrepublik Deutschland gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.

3. B,  Ausfallhonorar

Bitte beachten Sie, dass wir bei Fotobestellungen ein Ausfallhonorar in Höhe von 30.- Euro netto in Rechnung stellen, wenn Sie als Verlag, Redaktion, etc. eine Fotobestellung tätigen und nach Bestellung vom Auftrag zurücktreten. Dies dient zur Schutz unserer Fotografen vor nichtbezahltem Aufwand (Datentransfer, Bereitstellungsgebühren). Des Weiteren gelten für Fotoaufträge spezielle Geschäftsbedingungen, die Sie unter www.cms-medien.de nachlesen und ausdrucken können.


4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers, in besonderen Fällen behalten wir uns eine Lieferung ab Lager unseres Lieferanten vor, um z. B. bestätigte Liefertermine einhalten zu können. Die Wahl des Transportweges sowie der Transportmittel obliegt dem Verkäufer.
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen.
Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung des Käufers.
Der Verkäufer bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät er in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die Dauer der vom Verkäufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Käufer beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich des Verkäufers liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungssperre oder Betriebssperre und bei Lieferstörungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.
Die erweiterte Haftung gemäss § 287 BGB wird ausgeschlossen.

5. Gewährleistung

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Sachmängel innerhalb von zwei Wochen dem Verkäufer gegenüber schriftlich anzuzeigen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung des Verkäufers bereitzuhalten. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige besteht keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers, es sei denn, der Sachmangel war bei Untersuchung der gelieferten Ware und innerhalb der Frist nicht erkennbar.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung eines Programms entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzlich oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware).
Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetzt Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

7. Rückgaberecht

Der Verkäufer gewährleistet dem Käufer nach Erhalt der Ware ein 14-tägiges volles und freies Rückgaberecht. Dieses Recht gilt unabhängig von Ansprüchen auf Rückgabe von fehlerhaften Produkten. 
Das Produkt muss unbenutzt und unbeschädigt sein, speziell verpackte, verschweißte oder versiegelte Produkte müssen ungeöffnet sein. Der Rückversand muss in der Originalverpackung und einer zusätzlichen, stabilen Umverpackung geschehen. 
Der Rückversand erfolgt ausschliesslich durch einen vom Verkäufer bestimmten Paketdienst, der das Produkt beim Käufer abholt. Der Rückversand muss telefonisch oder per E-Mail mit dem Verkäufer abgestimmt werden, damit ein Abholtermin vereinbart werden kann. 
Unfrei eingesendete Pakete werden nicht angenommen. 
Die oben angegebene 14-Tagesfrist wird eingehalten, wenn der Käufer innerhalb dieser Zeit eine E-Mail mit Angabe seines Rückgabewunsches, des vollständigen Produktnamens, der Lieferschein- oder Rechnungsnummer des Lieferdatums und seiner in den Kontodaten angegeben Kundennummer an den Verkäufer unter info@cms-medien.de sendet.  Nach Rückerhalt der Ware und bei Einhaltung der oben genannten Konditionen erhält der Käufer unter Abzug eventuell enstandener Kosten eine Gutschrift über den entsprechenden Betrag.


8. Zahlung

Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar per Nachnahme, gegen Vorauskasse oder per Lastschrifteinzugsverfahren. Weitere mögliche Zahlungsarten können mit dem Verkäufer abgestimmt werden. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmung des Käufers legt der Verkäufer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind. Ist der Käufer im Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz, zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In diesem Fall ist der Verkäufer außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Weiterführende AGB für Fotoprodukte/ Fotoaufträge / Videografie

Für den Bereich Digitale Fotografie, Videoproduktion und Medienservice gelten unsere ergänzenden AGB - Stand Januar 2005,
die Sie HIER nachlesen können.


10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Reichenschwand - Bayern. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen Recht oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl des Verkäufers das Landgericht Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Landgerichts Nürnberg vereinbart.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.



CMS-MEDIEN
Stand: Januar 2005

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