CMS-MEDIEN - Agentur fuer Kommunikation Ulmenstrasse 5 - Haus rechts DE 91244 Reichenschwand Bayern +49 (0)9151-9078828 +49 (0)9151-9078829 DE814273916
|
| | Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Geltung
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der CMS-MEDIEN Agentur M.Czok,
nachstehend Verkäufer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie
schriftlich bestätigt.
2. Angebote
Die im Online-Shop enthaltenen Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben,
freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers oder
mit Beginn der Vertragsausführung durch den Verkäufer zustande.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie
schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen
den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der
gelieferten Ware von den Angebots oder Auftragsunterlagen sind zulässig, soweit
sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich
eingeschränkt wird.
3. A, Preis
Sämtliche Preise sind Bruttopreise inklusive der für die Bundesrepublik
Deutschland gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem
Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder
Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
3. B, Ausfallhonorar
Bitte beachten Sie, dass wir bei Fotobestellungen ein Ausfallhonorar in Höhe
von 30.- Euro netto in Rechnung stellen, wenn Sie als Verlag, Redaktion, etc.
eine Fotobestellung tätigen und nach Bestellung vom Auftrag zurücktreten. Dies
dient zur Schutz unserer Fotografen vor nichtbezahltem Aufwand (Datentransfer,
Bereitstellungsgebühren). Des Weiteren gelten für Fotoaufträge spezielle
Geschäftsbedingungen, die Sie unter
www.cms-medien.de nachlesen und ausdrucken können.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers, in besonderen Fällen behalten wir
uns eine Lieferung ab Lager unseres Lieferanten vor, um z. B. bestätigte
Liefertermine einhalten zu können. Die Wahl des Transportweges sowie der
Transportmittel obliegt dem Verkäufer.
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen.
Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung des Käufers.
Der Verkäufer bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät er in
Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag
zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die Dauer der vom Verkäufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs
Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Käufer beginnt.
Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der
Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben. Bei Lieferstörungen, die nicht im
Einwirkungsbereich des Verkäufers liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung,
Materialausfall, Beförderungssperre oder Betriebssperre und bei Lieferstörungen
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist der Verkäufer berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Macht der
Käufer von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei
Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.
Die erweiterte Haftung gemäss § 287 BGB wird ausgeschlossen.
5. Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften
oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder
Materialfehler schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter
Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers insbesondere unter
Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers, Ersatz oder bessert nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der
Lieferung.
Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen
und etwaige Sachmängel innerhalb von zwei Wochen dem Verkäufer gegenüber
schriftlich anzuzeigen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand,
in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur
Besichtigung des Verkäufers bereitzuhalten. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige
besteht keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers, es sei denn, der Sachmangel
war bei Untersuchung der gelieferten Ware und innerhalb der Frist nicht
erkennbar.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl,
kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung eines Programms
entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzlich oder grob
fahrlässige Vertragsverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung,
aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und
aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen, die dem
Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen,
behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor
(Vorbehaltsware).
Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter,
insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das
Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Kosten und Schäden trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist
der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In
der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt,
soweit nicht das Abzahlungsgesetzt Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
7. Rückgaberecht
Der Verkäufer gewährleistet dem Käufer nach Erhalt der Ware ein 14-tägiges
volles und freies Rückgaberecht. Dieses Recht gilt unabhängig von Ansprüchen auf
Rückgabe von fehlerhaften Produkten.
Das Produkt muss unbenutzt und unbeschädigt sein, speziell verpackte,
verschweißte oder versiegelte Produkte müssen ungeöffnet sein. Der Rückversand
muss in der Originalverpackung und einer zusätzlichen, stabilen Umverpackung
geschehen.
Der Rückversand erfolgt ausschliesslich durch einen vom Verkäufer bestimmten
Paketdienst, der das Produkt beim Käufer abholt. Der Rückversand muss
telefonisch oder per E-Mail mit dem Verkäufer abgestimmt werden, damit ein
Abholtermin vereinbart werden kann.
Unfrei eingesendete Pakete werden nicht angenommen.
Die oben angegebene 14-Tagesfrist wird eingehalten, wenn der Käufer innerhalb
dieser Zeit eine E-Mail mit Angabe seines Rückgabewunsches, des vollständigen
Produktnamens, der Lieferschein- oder Rechnungsnummer des Lieferdatums und
seiner in den Kontodaten angegeben Kundennummer an den Verkäufer unter
info@cms-medien.de sendet. Nach
Rückerhalt der Ware und bei Einhaltung der oben genannten Konditionen erhält der
Käufer unter Abzug eventuell enstandener Kosten eine Gutschrift über den
entsprechenden Betrag.
8. Zahlung
Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar per Nachnahme, gegen Vorauskasse oder per
Lastschrifteinzugsverfahren. Weitere mögliche Zahlungsarten können mit dem
Verkäufer abgestimmt werden. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich
der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmung des
Käufers legt der Verkäufer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des
Käufers erfüllt sind. Ist der Käufer im Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt,
Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene
Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz,
zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere
einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn
dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld
fällig zu stellen, auch wenn er Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In
diesem Fall ist der Verkäufer außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher
sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen,
sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung
nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
9. Weiterführende AGB für Fotoprodukte/ Fotoaufträge / Videografie
Für den Bereich Digitale Fotografie, Videoproduktion und Medienservice gelten
unsere ergänzenden AGB - Stand Januar 2005,
die Sie
HIER nachlesen können.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Reichenschwand - Bayern. Soweit der Käufer Vollkaufmann,
juristische Personen des öffentlichen Recht oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit
im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl des
Verkäufers das Landgericht Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche
gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen Fällen wird für das gerichtliche
Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Landgerichts Nürnberg
vereinbart.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den verfolgten
wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
CMS-MEDIEN
Stand: Januar 2005 |